Aus den "ABC der Seeschifffahrt"...

Leuchttürme
sind Seezeichen in Form eines weithin sichtbaren Turms, der mit einem Leuchtfeuer ausgerüstet ist. Bei Tage sind sie oft durch einen auffälligen Farbanstrich deutlich zu erkennen. In Deutschland dürfen außer Dienst gestellte Leuchttürme nicht in den für Seezeichen üblichen Farben wie rot, schwarz oder weiß gestrichen sein. So leuchtet der kleine Pilsumer Turm heute nur noch durch seine rot-gelbe Lackierung. (Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Siehe "Roter Sand" - wegen Denkmalschutz ???). 

Leuchtfeuer ist ein Sammelbegriff für die Lichtquellen, die als Orientierungshilfen bei Nacht dienen.
Dabei werden festgegründete Feuer auf Leuchttürmen, Baken und Dalben und schwimmende Seezeichen wie Feuerschiffe und Leuchttonnen unterschieden. Identifiziert werden Leuchtfeuer aufgrund ihrer Kennung. Bei der Fahrwasserbefeuerung unterscheidet man noch Leitfeuer, Richtfeuer, Quermarkenfeuer, Torfeuer, Uferfeuer usw..
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Das Leuchtfeuerverzeichnis  ist ein mehrteiliges Werk, das vom Deutschen Hydrografischen Institut herausgebracht wird. Es enthält alle Leuchtfeuer eines Küstengebietes mit Angaben von Position, Kennung, Lichtstärke, Sichtweite und Feuerhöhe.

Die
Kennung ist der "Steckbrief"+ eines Leuchtfeuers. Sie gibt den Blitz, die Gruppe und die Wiederkehr an. Folgende Kennungen werden unterschieden: Funkelfeuer, Blitzfeuer, Blinkfeuer, Gleichtaktfeuer, unterbrochene Feuer sowie Festfeuer.

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